In der Unfallverhütungsvorschrift für Krane ist festgehalten: „Der Kranführer hat dafür zu sorgen, daß dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden“.
Die vom Kranhersteller angegebenen Grenzen für den Kranbetrieb bei Windeinwirkung können in der Regel in der Betriebsanleitung nachgeschlagen werden oder finden sich in den Tragfähigkeitstabellen. Jeder Maschine zum Heben von Lasten muss eine Betriebsanleitung beiliegen (EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG Absch. 4.4.2).
Es gilt für die meisten Krane: Der Kranbetrieb ist ab einer Windstärke 6 einzustellen.
Aus der Betriebsanleitung eines Alukranherstellers entnommen: „ Bei windiger Witterung die Windgeschwindigkeit ständig überwachen. Dazu die Skala nach Beaufort oder die optionale Anzeige der Windgeschwindigkeit verwenden.
Über 12,5m/s – was 45 km/h entspricht – (Windstärke 6 Beaufort) ist der Auslegerbetrieb nicht mehr zulässig!“
Wer sich nicht auf seine persönliche Einschätzung der Windstärke mittels der Tabelle nach Beaufort mit Windbeschreibungen (s.u.) verlassen möchte, kann dies leicht mit einem handlichen Messgerät erledigen.
Auf dem Markt gibt es viele Modelle, ich empfehle diesen Windmesser, den KAINDL Windmaster 2. Einfach danach googeln...
einfache Bedienung, leicht verständliche Gebrauchsanweisung, eine Ausrichtung nach dem Wind ist nicht notwendig, wetterfest (allerdings nicht für dauerhaften stationären Betrieb).
Wichtig für die Windmessung beim Kraneinsatz:
Die in der Betriebsanleitung angegebene Geschwindigkeits-Maßeinheit richtig ablesen und nicht etwa m/s und km/h verwechseln! Bei Übersetzungen von der einen Einheit zur anderen hilft die weiter unten aufgeführte Beaufort-Skala nach Windgeschwindigkeiten.
Die Messung der Windgeschwindigkeit wird nicht am Boden, sondern auf dem Dach, auf Arbeitshöhe oder auf 10 Meter Höhe vorgenommen.
Für den Einsatz von Arbeitsbühnen bzw. Hebebühnen bestehen andere Vorgaben. Meist geringer erlaubte Windstärken als für den Kranbetrieb.
Beim Kraneinsatz im Freien sind weitere Faktoren zu beachten
So können zwischen Gebäuden Luftströme und Aufwinde entstehen und auf Flugplätzen zum Beispiel Luftströmungen durch Triebwerke. Dabei muss sowohl der Windeinfluss auf Kran als auch auf die Lasten und Lastaufnahmemittel beachtet werden.
Beaufort-Skala nach phänomenologischen Kriterien:
Windstärke in Beaufort
Bezeichnung der Windstärke
Windgeschwindigkeit in km/h
Auswirkung im Binnenland
0
Windstille
0 - 2
keine Luftbewegung, Rauch steigt senkrecht hoch
1
leiser Zug
2 - 5
kaum merklich, Rauch treibt leicht ab. Windflügel und Windfahnen bewegen sich
2
leichte Brise
6 - 11
Blätter racheln, Wind im Gesicht spürbar
3
schwache Brise
12 - 19
Blätter und dünne Zweige bewegen sich, Wimpel werden gestreckt
4
mäßige Brise
20 - 28
Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben
5
frische Brise
29 - 38
größere Zweige bewegen sich, Wind deutlich hörbar
6
starker Wind
39 - 49
dicke Äste bewegen sich, hörbares Pfeifen an Drahtseilen und Leitungen
7
steifer Wind
50 - 61
Bäume schwanken. Widerstand beim Gehen gegen den Wind
8
stürmischer Wind
62 - 74
große Bäume werden bewegt, Fensterläden werden geöffnet, Zweige brechen von Bäumen, beim Gehen erhebliche Behinderung
Ich wünsche eine über alle Zeit unfallfreie Arbeit mit Ihrem Kran!
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